INFO Zeitschrift für das 2.Quartal 2020 ist abrufbereit
Die aktuelle INFO Zeitschrift steht ab sofort für unsere Abonnenten zum Abruf im Download – Center bereit. Das Redaktionsteam wünscht viel Spaß bei der Lektüre.
Homepage der ARGE SBV NRW.e
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Die Rechte der Beschäftigten und der betrieblichen Interessenvertretungen im Verfahren für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) müssen konkretisiert und gestärkt werden. Dieses gilt erst recht nach den Einschränkungen durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.3. 2016.
Um die Rechte der Beschäftigten und betrieblichen Interessenvertreter zu stärken, müssen die § 167 und § 176 im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches entsprechend, wie nachfolgend aufgelistet, verändert werden.
Uneingeschränkte Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertreter bei:
Damit diese Ziele noch in dieser Legislaturperiode von der Bundesregierung entsprechend umgesetzt werden, benötigen wir ganz viele Unterzeichner dieser Petition. Bei einer guten Beteiligung im fünfstelligen Unterstützerbereich wird es eine öffentlichkeitswirksame Übergabe an den Bundesarbeitsminister geben.
Aufgrund des am 27. März 2020 in Kraft getretenen COVID-19-Gesetzes ( Artikel 2 Paragraf 5) brauchen Vereine keine Mitgliederversammlung durchführen. Deshalb haben wir im Vorstand beschlossen, die Mitgliederversammlung 2020 mit den erforderlichen Neuwahlen des Vorstandes abzusagen und auf den 28.10.2021 zu verschieben. Wir hoffen, das bis dahin ein großer Schritt in Richtung Normalität in der Welt getan ist und wir uns alle zu einer ordentlichen Mitgliederversammlung treffen können