Petition zum BEM
Die Rechte der Beschäftigten und der betrieblichen Interessenvertretungen im Verfahren für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) müssen konkretisiert und gestärkt werden. Dieses gilt erst recht nach den Einschränkungen durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.3. 2016.
Um die Rechte der Beschäftigten und betrieblichen Interessenvertreter zu stärken, müssen die § 167 und § 176 im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches entsprechend, wie nachfolgend aufgelistet, verändert werden.
Uneingeschränkte Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertreter bei:
- Der uneingeschränkten Teilnahme eines Vertreters der betrieblichen Interessenvertretung an den BEM-Gesprächen
- Der Festlegung von betrieblichen Maßnahmen, um Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden oder zu überwinden
- Der Information aller Beschäftigten im Betrieb über das geregelte BEM Verfahren
- Der Überprüfung der Wirksamkeit und Qualität durchgeführter Maßnahmen
- Der Ausgestaltung der innerbetrieblichen Begleitung bei einer stufenweisen Wiedereingliederung
- Den betrieblichen Vereinbarungen zur Dokumentation vom Anfang bis zum Ende
- Allen weiteren betrieblichen Vereinbarungen zum BEM-Verfahren einschließlich der Einladungsformalitäten und des Datenschutzes
- Der Einrichtung von BEM – oder Integrationsteams
- Der Zuständigkeit einer Einigungsstelle
Damit diese Ziele noch in dieser Legislaturperiode von der Bundesregierung entsprechend umgesetzt werden, benötigen wir ganz viele Unterzeichner dieser Petition. Bei einer guten Beteiligung im fünfstelligen Unterstützerbereich wird es eine öffentlichkeitswirksame Übergabe an den Bundesarbeitsminister geben.