Endlich ein besseres Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Offener Brief

… von Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Belegschaften

Sehr geehrter Herr Minister Heil!

Die Koalition verspricht »Fortschritt wagen«. Ihr Gesetzentwurf zum inklusiven Arbeitsmarkt ist kein Fortschritt.

  1. Seit 70 Jahren wird ein Bußgeld verhängt, wenn Arbeitgeber keine schwerbehinderten Menschen einstellen oder Beschäftigte, die bei der Arbeit schwerbehindert werden, ausgliedern wollen. Jetzt soll der sanktionslose Freikauf von der Mindestbeschäftigungspflicht zugelassen werden. Das ist echter Rückschritt!
  2. Die SPD-Vorsitzende hat 2021 einen »Rechtsanspruch auf ein BEM« und die »stufenweise Wiedereingliederung … für alle Beschäftigten« versprochen. Dies wurde in den Koalitionsvertrag übernommen: »Das BEM wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel »Hamburger Modell«).« Aber in Ihrem Gesetzentwurf fehlt die Umsetzung, obwohl sie dringend  erforderlich ist. Ohne diese Ansprüche können Menschen, die krank oder behindert sind, ausgegliedert und in die vorzeitige Verrentung gedrängt werden. Mit BEM und »Hamburger Modell« könnte dagegen leidensgerechte bzw. behinderungsgerechte Arbeit gefunden werden. Ihr Gesetzentwurf fördert die Frühverrentung.

Was ist zu tun?

Inklusion durch Ansprüche auf BEM und stufenweise Wiedereingliederung fördern! Keinen Freikauf von der Beschäftigungspflicht zulassen!

Unser Vorschlag:

Diesen Brief massenhaft zu beschließen. Den Brief dann per E-Mail an die lokalen Bundestagsabgeordneten und in »CC« immer an den Bundesarbeitsminister schicken. Und uns bitte in Form einer kurzen Mail-Mitteilung, gerne auch mit Foto(s), zusenden, damit wir viel davon auf der Homepage veröffentlichen können.

Weitere Informationen unter www.bem-initiative.net

Aktuelles aus der ARGE

Der Vorstand der ARGE hat sich am 17.11.2021 in erstmalig nach rund einem Jahr in Marl zu einer Sitzung in Präsenz getroffen.

Folgende wichtige Informationen möchten wir auf diesem Wege vorab mitteilen:

Die Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft wird am 08.1.2022 im Bürgerhaus Süd in Recklinghausen stattfinden

Wir werden kurzfristig ein Newslettersystem ins Leben rufen, um mit unseren Mitgliedern zu Kommunizieren und zu informieren.

Weiterführende Informationen und Erläuterungen folgen in kürze über unseren Newsletter.

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