Endlich ein besseres Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Offener Brief

… von Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Belegschaften

Sehr geehrter Herr Minister Heil!

Die Koalition verspricht »Fortschritt wagen«. Ihr Gesetzentwurf zum inklusiven Arbeitsmarkt ist kein Fortschritt.

  1. Seit 70 Jahren wird ein Bußgeld verhängt, wenn Arbeitgeber keine schwerbehinderten Menschen einstellen oder Beschäftigte, die bei der Arbeit schwerbehindert werden, ausgliedern wollen. Jetzt soll der sanktionslose Freikauf von der Mindestbeschäftigungspflicht zugelassen werden. Das ist echter Rückschritt!
  2. Die SPD-Vorsitzende hat 2021 einen »Rechtsanspruch auf ein BEM« und die »stufenweise Wiedereingliederung … für alle Beschäftigten« versprochen. Dies wurde in den Koalitionsvertrag übernommen: »Das BEM wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel »Hamburger Modell«).« Aber in Ihrem Gesetzentwurf fehlt die Umsetzung, obwohl sie dringend  erforderlich ist. Ohne diese Ansprüche können Menschen, die krank oder behindert sind, ausgegliedert und in die vorzeitige Verrentung gedrängt werden. Mit BEM und »Hamburger Modell« könnte dagegen leidensgerechte bzw. behinderungsgerechte Arbeit gefunden werden. Ihr Gesetzentwurf fördert die Frühverrentung.

Was ist zu tun?

Inklusion durch Ansprüche auf BEM und stufenweise Wiedereingliederung fördern! Keinen Freikauf von der Beschäftigungspflicht zulassen!

Unser Vorschlag:

Diesen Brief massenhaft zu beschließen. Den Brief dann per E-Mail an die lokalen Bundestagsabgeordneten und in »CC« immer an den Bundesarbeitsminister schicken. Und uns bitte in Form einer kurzen Mail-Mitteilung, gerne auch mit Foto(s), zusenden, damit wir viel davon auf der Homepage veröffentlichen können.

Weitere Informationen unter www.bem-initiative.net

Petition zum BEM

Die Rechte der Beschäftigten und der betrieblichen Interessenvertretungen im Verfahren für das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) müssen konkretisiert und gestärkt werden. Dieses gilt erst recht nach den Einschränkungen durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.3. 2016.

Um die Rechte der Beschäftigten und betrieblichen Interessenvertreter zu stärken, müssen die § 167 und § 176 im Neunten Buch des Sozialgesetzbuches entsprechend, wie nachfolgend aufgelistet, verändert werden.

Uneingeschränkte Mitbestimmung der betrieblichen Interessenvertreter bei:

  • Der uneingeschränkten Teilnahme eines Vertreters der betrieblichen  Interessenvertretung an den BEM-Gesprächen
  • Der Festlegung von betrieblichen Maßnahmen, um Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden oder zu überwinden
  • Der Information aller Beschäftigten im Betrieb über das geregelte BEM Verfahren
  • Der Überprüfung der Wirksamkeit und Qualität durchgeführter Maßnahmen
  • Der Ausgestaltung der innerbetrieblichen Begleitung bei einer stufenweisen Wiedereingliederung
  • Den betrieblichen Vereinbarungen zur Dokumentation vom Anfang bis zum Ende
  • Allen weiteren betrieblichen Vereinbarungen zum BEM-Verfahren einschließlich der Einladungsformalitäten und des Datenschutzes
  • Der Einrichtung von BEM – oder Integrationsteams
  • Der Zuständigkeit einer Einigungsstelle

Damit diese Ziele noch in dieser Legislaturperiode von der Bundesregierung entsprechend umgesetzt werden, benötigen wir ganz viele Unterzeichner dieser Petition. Bei einer guten Beteiligung im fünfstelligen Unterstützerbereich wird es eine öffentlichkeitswirksame Übergabe an den Bundesarbeitsminister geben.

Hier der Link zur Petition