Rückmeldefrist zur Mitgliederversammlung endet am 11.10.2019
Die Rückmeldefrist zu unserer Mitgliederversammlung am 30.10.2019 in Marl, endet am 11.Oktober 2019. Wir bitten um Beachtung!
Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in NRW e.V.
Homepage der ARGE SBV NRW.e
Die Rückmeldefrist zu unserer Mitgliederversammlung am 30.10.2019 in Marl, endet am 11.Oktober 2019. Wir bitten um Beachtung!
Nachdem bereits in der letzten Woche die Einladung zur diesjährigen Mitgliederversammlung der ARGE per E-Mail verschickt worden ist, wurde nun auch der gesamte Mitgliederbestand per Post fristgemäß eingeladen.
Wichtiger Hinweis: Anträge zur Mitgliederversammlung müssen 14 Tage vorher schriftlich beim Vorstand eingereicht werden!
In der Klausurtagung in Marl, hatte der Vorstand der ARGE erneut die Möglichkeit mit Claudia Middendorf in ihrer Funktion als Landesbehindertenbeauftragte in den Dialog zu treten.
Wichtige Themen waren die Umsetzung des BTHG und den damit verbundenen Änderungen für die SBVen und die vorgesehene Änderung der Versorgungsmedizinverordnung.