Herzlich Willkommen bei der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in NRW e.V.

Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen verfolgt den ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zweck der Förderung und Eingliederung Schwerbehinderter und Gleichgestellter in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Hierzu wurde für die Bereiche Verwaltungen (einschließlich Ver- und Entsorgung), Industrie und Wirtschaft sowie Banken, Sparkassen und Versicherungen eine Interessengemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen gebildet. Der vorgenannte Zweck – der im Übrigen gesetzliche Aufgabe der Schwerbehinderten- vertretung ist – soll über Informationen, Erfahrungsaustausch und Schulungen erreicht werden. Der solidarische Zusammenschluss soll auch darüber hinaus sozialpolitische Interessen bündeln und so besser vertreten.

Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen für Industrie, Wirtschaft und Verwaltungen Nordrhein-Westfalen e.V. wurde am 12.11.1957 in Düsseldorf gegründet. Der Sitz der Geschäftsstelle ist seit 1997 in Bochum. Die Organisationsstruktur der Arge können Sie hier nachvollziehen.

Die Mitgliedschaft ist seit der Gründung 1957 kostenlos. Geschäftsführung und Vorstand führen ihre Aufgaben ehrenamtlich aus. Ein soziales Engagement, das in der heutigen Zeit leider nicht mehr selbstverständlich ist.

Die Arbeitsgemeinschaft vertritt insgesamt rund 500 Schwerbehindertenvertretungen aus Betrieben und Dienststellen in Nordrhein-Westfalen. Der Betreuungsbereich dieser Personen beträgt über 50.000 beschäftigte Schwerbehinderte. Das Bedürfnis nach solidarischem Zusammenschluss zur Aufgabenerledigung besteht gerade unter den Schwerbehinder-tenvertretungen, die zu oft als „Einzelkämpfer“ in ihren Betrieben und Dienststellen agieren. Die Arbeitsgemeinschaft möchte diese Lücke durch vernetztes Arbeiten schließen und kann aufgrund ihrer Mitgliederstärke hierzu einen wesentlichen Teil beitragen.

Weitere Informationen über unsere Zeitschrift „INFO“ und unsere Aktivitäten können Sie den Internetseiten entnehmen. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie sich als interessierte Schwerbehindertenvertretung für eine Mitgliedschaft in unserer Arbeitsgemeinschaft entscheiden können.

Ihre
ARGE SBV/NRW

Einladung zur Mitgliederversammlung am 30.03.2023

Mitglieder
ARGE der SBV NRW e.V.
Marl, 27.02.2023
Einladung zur Mitgliederversammlung
Liebe Mitglieder,
hiermit lade ich Sie recht herzlich zu unserer diesjährigen Mitgliederversammlung ein.
Datum: 30. März 2023
Uhrzeit: 10:00 Uhr
Ort: Bistro Jahreszeiten, An der Guten Hoffnung 8, 46145 Oberhausen


Für das leibliche Wohl ist auch gesorgt – es wird ein Mittagessen gereicht.
Nachfolgende Tagesordnung schlage ich vor:

  1. Begrüßung
  2. Referat Jobcoaching
  3. Geschäftsbericht des Vorstandes
  4. Kassenbericht/Kassenprüfungsbericht 2022 und Aussprache
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Antragsberatung
  7. Vorstandswahlen:
    7.1 Bestimmung einer Wahlleitung
    7.2 Wahl des/der Vorsitzenden
    7.3 Wahl der 2 Stellvertreter/innen
    7.4 Wahl der 2 Schriftführer/innen
    7.5 Wahl der 2 Kassierer/innen
    7.6 Wahl der 3 Kassenprüfer/innen
    7.7 Wahl von je 5 Mitgliedern aus den Organisationsbereichen
  • Industrie und Wirtschaft
  • Banken, Sparkassen und Versicherungen
  • Westfalen-Lippe
  • Rheinland
  1. Verschiedenes
  2. Schlusswort

Endlich ein besseres Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Offener Brief

… von Betriebsräten, Personalräten, Mitarbeitervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und Belegschaften

Sehr geehrter Herr Minister Heil!

Die Koalition verspricht »Fortschritt wagen«. Ihr Gesetzentwurf zum inklusiven Arbeitsmarkt ist kein Fortschritt.

  1. Seit 70 Jahren wird ein Bußgeld verhängt, wenn Arbeitgeber keine schwerbehinderten Menschen einstellen oder Beschäftigte, die bei der Arbeit schwerbehindert werden, ausgliedern wollen. Jetzt soll der sanktionslose Freikauf von der Mindestbeschäftigungspflicht zugelassen werden. Das ist echter Rückschritt!
  2. Die SPD-Vorsitzende hat 2021 einen »Rechtsanspruch auf ein BEM« und die »stufenweise Wiedereingliederung … für alle Beschäftigten« versprochen. Dies wurde in den Koalitionsvertrag übernommen: »Das BEM wollen wir als Instrument auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite stärker etablieren mit dem Ziel, es nach einheitlichen Qualitätsstandards flächendeckend verbindlich zu machen (Beispiel »Hamburger Modell«).« Aber in Ihrem Gesetzentwurf fehlt die Umsetzung, obwohl sie dringend  erforderlich ist. Ohne diese Ansprüche können Menschen, die krank oder behindert sind, ausgegliedert und in die vorzeitige Verrentung gedrängt werden. Mit BEM und »Hamburger Modell« könnte dagegen leidensgerechte bzw. behinderungsgerechte Arbeit gefunden werden. Ihr Gesetzentwurf fördert die Frühverrentung.

Was ist zu tun?

Inklusion durch Ansprüche auf BEM und stufenweise Wiedereingliederung fördern! Keinen Freikauf von der Beschäftigungspflicht zulassen!

Unser Vorschlag:

Diesen Brief massenhaft zu beschließen. Den Brief dann per E-Mail an die lokalen Bundestagsabgeordneten und in »CC« immer an den Bundesarbeitsminister schicken. Und uns bitte in Form einer kurzen Mail-Mitteilung, gerne auch mit Foto(s), zusenden, damit wir viel davon auf der Homepage veröffentlichen können.

Weitere Informationen unter www.bem-initiative.net

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